Darstellung
Was die Schulleitung sieht
Die kurze Antwort: weniger, als die meisten erwarten. Diese Seite sagt genau, was mit einer Schulleitungsrolle sichtbar ist und was nicht, weil das erfahrungsgemäß die erste Frage im Kollegium ist und die erste Frage der Personalvertretung.
Jede Lehrkraft arbeitet in ihrem eigenen Bereich
Klassen, Klausuren, Abgaben, Bewertungen und das Notenbuch gehören dem Konto der Lehrkraft, die sie angelegt hat. Sie liegen nicht in einem gemeinsamen Schulbereich.
Daraus folgt unmittelbar:
- Die Schulleitung sieht keine fremden Klausuren.
- Die Schulleitung sieht keine fremden Noten und kein fremdes Notenbuch.
- Die Schulleitung sieht keine Namen von Schülerinnen und Schülern aus fremden Klassen.
- Es gibt keine Auswertung je Lehrkraft: keine Korrekturzeiten, keine Anzahl erstellter Klausuren, keine Notendurchschnitte im Vergleich.
Das ist keine Einstellung, die man umlegen könnte, sondern folgt daraus, wie die Daten abgelegt sind.
Beim Namen ist es sogar technisch unmöglich
Die Namen der Schülerinnen und Schüler sind Ende-zu-Ende verschlüsselt, und jede Lehrkraft hat ihren eigenen Schlüssel, siehe Der Tresor. Selbst wenn jemand Zugriff auf fremde Daten hätte, stünden dort Pseudonyme. Auch examundo kann die Namen nicht lesen.
Was ein Team tatsächlich teilt
Eine Schule kann ein Team mit Fachschaften anlegen. Geteilt wird dort ausdrücklich nur Material, kein Leistungsdatensatz:
| Geteilt | Nicht geteilt |
|---|---|
| Klausurvorlagen | Klassen und Schülerlisten |
| Fragenbibliothek der Fachschaft | Klausuren mit Abgaben |
| Kommentar-Bausteine | Bewertungen und Noten |
| Vokabelpools | Das Notenbuch |
Wer welche Rolle hat und was sie erlaubt, steht unter Teams.
Was die Schulleitung an Verwaltung sieht
- Die Mitglieder des Teams und ihre Rollen.
- Die Sitzplätze und wie viele davon belegt sind.
- Die Fachschaften und ihre Zusammensetzung.
- Die hinterlegte Meldestelle für Datenschutzvorfälle.
Also das, was zur Verwaltung des Zugangs nötig ist, und nichts über den Unterricht.
Für das Gespräch mit Personalvertretung und Datenschutz
Die Einführung eines digitalen Werkzeugs an einer Schule berührt regelmäßig die Mitbestimmung, und zwar dann, wenn das Werkzeug objektiv geeignet wäre, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu kontrollieren. Der entlastende Punkt ist in aller Regel genau der oben genannte: examundo erzeugt keine Auswertung je Lehrkraft.
Für die datenschutzrechtliche Prüfung liegen der Schule vier Unterlagen vor, die examundo bereitstellt:
- die Schulvereinbarung und der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO,
- das Datenschutz-Infoblatt als Überblick für Kollegium und Eltern,
- das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO,
- Antworten für die Datenschutzbeauftragung mit zwanzig vorweggenommenen Fragen, und Bausteine für die Datenschutz-Folgenabschätzung.
Anzufordern über hello@examundo.com, Datenschutzfragen direkt an privacy@examundo.com.